Die Bewerbungsfristen und allgemeinen Informationen sind auf den zentralen Seiten des Master of Education zu finden. Die Zulassung zum Master of Education ist im Allgemeinen Teil der Zulassungssatzung geregelt. Für den Teilstudiengang Informatik gilt zusätzlich der Besondere Teil der Zulassungssatzung.
Zugangsvoraussetzung ist ein bestandener lehramtsbezogener Bachelor-Abschluss im Teilstudiengang Informatik oder in einem Teilstudiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt im Umfang von in der Regel mindestens 2 LP im Bereich der Fachdidaktik und mindestens 74 LP im Bereich der Fachwissenschaft. Die Details zu den erwarteten fachwissenschaftlichen Inhalten sind dem Besonderen Teil der Zulassungssatzung des Teilstudiengangs Informatik zu entnehmen. Bewerber_innen, welche an der Universität Heidelberg den 50% Bachelor-Studiengang Informatik mit Lehramtsoption abgeschlossen haben, erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel.
Zusätzlich zu den im Allgemeinen Teil der Zulassungssatzung festgelegten Unterlagen ist dem Antrag ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen, aus welchem insbesondere die Studienzeiten mit den absolvierten Modulen detailliert hervorgehen. Sind aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen die erwarteten Mindestleistungen nicht eindeutig ersichtlich, können von den BewerberInnen weitere Unterlagen (z.B. Modulbeschreibungen) eingefordert werden.
Bei fehlenden Voraussetzungen können BewerberInnen unter der Auflage zugelassen werden, bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem 50% Bachelor-Studiengang Informatik nachzuholen.
Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an [email protected]. Gegebenenfalls sind Ausnahmeregelungen möglich. Siehe hierzu auch die Seite zur Studienberatung.