Das "Lehramtsstudium" wurde umgestellt auf die Bachelor/Master-Struktur, siehe hierzu den Bachelor Informatik 50% und Master of Education.
Für den alten Lehramtsstudiengang nach GymPO und WPO ist keine Neu-Einschreibung mehr möglich. Ein Wechsel innerhalb der GymPO ist weiterhin möglich.
Prüfungsmodalitäten. Im Laufe des Lehramtsstudiums müssen Sie drei Prüfungen bestehen:
Die Details zu den Prüfungen sind in der dem besonderen Teil bzw. dem allgemeinen Teil der Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Informatik beschrieben. Details zu den Lehrveranstaltungen finden Sie in dem Modulhandbuch in der Fassung vom 14.7.2021.
Bei allen Fragen zu Prüfungsleistungen, insbesondere Anerkennungen, kontaktieren Sie bitte die Prüfungsausschussvorsitzende Frau Prof. Dr. Barbara Paech.
Quellen: LA-neu-PO-besonderer-Teil.pdf, §3 und LA-neu-PO-allgemeiner-Teil.pdf, §18
Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend durchgeführt und besteht aus dem Leistungsnachweis für den Modul IPI „Einführung in die praktische Informatik“. Die für die Orientierungsprüfung erforderlichen Leistungen sind bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen.
Werden sie einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das betreffende Fach, es sei denn, der/die Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden bzw. des Studierenden.
Im Folgenden beschreiben wir das Verfahren zur Anmeldung und Durchführung der Zwischenprüfung basierend auf der Prüfungsordnung von 2010.
Den Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung finden Sie auf unseren Webseiten (LA-Anmeld-ZP_PO2010.pdf) oder Sie können ihn im Prüfungssekretariat zu den Sprechzeiten abholen. Bitte füllen Sie das Formular aus und kontaktieren die Prüfer:innen für die beiden Module, die Sie gewählt haben.
Wenn die Prüfer:innen unterschrieben haben und möglichst auch schon der Termin für die Prüfung vereinbart ist, geben Sie den Antrag im Sekretariat ab. Sie erhalten nun das Protokoll für die Prüfung. Die Prüfung findet gleichzeitig mit beiden Prüfern an einem Termin statt. Nach Abschluss der Prüfung geht das Protokoll in verschlossenem Umschlag zurück an das Sekretariat. Die Note der Zwischenprüfung wird in LSF eingetragen.
Quellen: LA-neu-PO-besonderer-Teil.pdf, §4 und LA-neu-PO-allgemeiner-Teil.pdf, §19
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Die Zwischenprüfung soll zeigen, dass der Prüfling über ausreichende Kenntnisse zu den Grundmodulen Informatik verfügt. Die Zwischenprüfung umfasst den Stoff von zwei der folgenden Grundmodule aus der Informatik:
Die Modulauswahl erfolgt durch den Prüfling. Die Prüfung dauert etwa 40 Minuten. Die Zwischenprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur auf schriftlichen Antrag zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. Hier ist das Formular zur Anmeldung für die Zwischenprüfung zu finden.
Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise sind bis zum Ende des vierten Fachsemesters zu erbringen. Werden sie einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das betreffende Fach, es sei denn, der Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der jeweilige Fachprüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden bzw. des Studierenden.
Quellen: GymPO I, insbesondere LA-neu-GymPO-besonderer-Teil.pdf (Anlage A), Abschnitt „Informatik (Hauptfach)“ und LA-neu-GymPO-allgemeiner-Teil.pdf.
Die wissenschaftliche Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa 60 Minuten Dauer. Die Inhalte der Prüfung sind wie folgt geregelt:
In Bezug auf die Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen wurde in der Sitzung des Fakultätsrats Mathematik und Informatik am 29.1.2014 folgendes Verfahren beschlossen:
Die Fragen zu Grundlagen-und Übersichtswissen sollen primär den folgenden Bereichen entstammen (Benennung gemäß GymPO I):