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Frequently Asked Questions

ACHTUNG: Diese Webseite ist in Bearbeitung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Prüfungssekretariat.

Die FAQs auf diesen Seiten sind unterteilt in einen

sowie FAQs speziell zu den Studiengängen

Weiterhin finden Sie auch noch FAQs zu den auslaufenden Studiengängen. 

HaftungsausschlussBitte beachten Sie, dass diese FAQs Ihnen helfen sollen, aber nicht das maßgebliche Regelwerk sind. Bitte konsultieren Sie (für Bachelor oder Master) die Prüfungsordnung für die genauen Regeln (eine Prüfungsordnung ist sozusagen das "Gesetzbuch" für den Studiengang), und das Modulhandbuch für den Aufbau Ihres Studiengangs, einschließlich der Standard-Pflichtveranstaltungen usw. Auf alle diese Dokumente haben Sie von dieser Webseite zu den jeweiligen Studiengängen Zugriff.

Allgemeine Fragen (Klausuren, Prüfungen, Krankheit, Härtefälle, ...)


Bachelor (inkl. Übergangsregelungen)


Master (inkl. Übergangsregelungen)


Master of Education


Allgemeine Fragen

Welche Ansprechpartner gibt es für das Studium?
Studienberatung, Prüfungsausschüsse, Prüfungsamt, Studiendekane, Fachschaft: An wen wende ich mich mit welchen Fragen?
  • In der Studienberatung (in der Informatik: Dr. Wolfgang Merkle) bekommen Sie vor allem Informationen. Themen sind alle wichtigen Fragen zum Studium und um das Studium herum, wie etwa Wissensfragen zur Prüfungsordnung, zum Modulhandbuch oder zu Abläufen an der Fakultät. In diesem Kontext werden in der Studienberatung auch erforderliche Bescheinigungen erstellt. Darüber hinaus dient die Studienberatung auch als erste Anlaufstelle bei allgemeinen Problemen im Studium, etwa bei Studienzweifeln oder im Falle persönlicher Notlagen. 
  • Der Prüfungsausschuss (in der Informatik: Vorsitzender Prof. Dr. Michael Gertz) ist für die Anerkennung von Studienleistungen zuständig und entscheidet auch über die Genehmigung von Fristverlängerungen. Sie kontaktieren ihn über das Prüfungssekretariat.
  • Im Prüfungssekretariat (für die Informatik: Anke Sopka) werden Ihre Leistungen verwaltet. Alle Fragen zu falsch oder anders zu verbuchenden Leistungen stellen Sie hier. Dies trifft auch auf anzuerkennende Leistungen aus anderen Studiengängen oder dem Ausland zu, wobei diese Entscheidungen vom jeweiligen Prüfungsausschuss getroffen werden. Hier erhalten Sie auch ein Transcript of Records. Darüber hinaus werden im Prüfungssekretariat Abschlussarbeiten angemeldet und abgegeben sowie Abschlusszeugnisse erstellt. 
  • Die Studiendekane (für die Informatik: Prof. Dr. Filip Sadlo) sind für die Studienplanung verantwortlich, also dafür, dass alle Typen von Lehrveranstaltungen in ausreichendem Maße angeboten werden und sich Standardlehrveranstaltungen unserer Fakultät, die im gleichen Semester angeboten werden, nicht überschneiden. Zudem sind sie Ansprechpartner bei gravierenden Problemen in der Lehre, etwa bei ernsten Beschwerden über Dozentinnen und Dozenten.
  • Die Fachschaft ist kein offizielles Organ der Fakultät, so dass Sie hier keine verbindlichen Auskünfte erhalten können. Andererseits ermöglicht gerade dieser inoffizielle Charakter zusammen mit der studentischen Perspektive oft eine wertvolle Ergänzung der offiziellen Angebote der Fakultät und der Universität. Da die Fachschaft in der Fakultät die Interessen der Studierenden vertritt, ist sie auch ein guter Ansprechpartner für Probleme mit Dozenten oder der aktuellen Studienplanung. Darüber hinaus bietet die Fachschaft noch Services wie Skriptendruck oder Sammlungen von Prüfungsfragen an.
Was ist das Prüfungssekretariat?
Dies ist das Sekretariat, das von Frau Sopka geleitet wird, siehe auch hier. Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Ihrem Informatikstudium haben, ist dies Ihre erste Anlaufstelle (mit Ausnahme von Standardfragen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, siehe Liste unten). Bitte informieren Sie sich auf der Webseite über die Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass Frau Sopka gegen Ende des Semesters aufgrund der vielen Zeugnisse, die sie vorbereiten muss, eine extrem hohe Arbeitsbelastung hat, seien Sie also bitte in dieser Zeit besonders rücksichtsvoll/geduldig.

Wo finde ich Formulare als PDF oder Word Dokumente?

Links zu allen relevanten Formularen finden Sie hier.


Wie wird es gehandhabt, wenn ich einen falschen Rat oder eine falsche Information erhalte?

Wir alle machen Fehler, und so kann es vorkommen, dass Sie von Studienberatern, dem Prüfungssekretariat, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dem Studiendekan oder einer unserer Webseiten Ratschläge oder Informationen erhalten, die Fehler enthalten oder einfach falsch sind. Wir sind in der Regel geneigt (versprechen aber nichts!), Probleme, die sich aus solchen Situationen ergeben, zu beheben, um den entstandenen Schaden zu minimieren. Aber: Die Prüfungsordnungen und die Modulhandbücher bleiben das letzte Wort, d.h. selbst wenn ein Ratschlag erteilt wurde, der im Widerspruch zur Prüfungsordnung und/oder zum Modulhandbuch steht, sind die Prüfungsordnung und Modulhandbücher maßgeblich. 

Darf ich Vorlesungen aus anderen Fakultäten besuchen?

Ja, z.B. im Kontext Ihres Anwendungsgebiets. Wollen Sie sich eine Lehrveranstaltung einer anderen Fakultät als Modul in der Informatik (nicht Anwendungsfach) anrechnen lassen, prüfen Sie vor dem Besuche der Veranstaltung, ob diese auch im Modulhandbuch bzw. im LSF zu den Studiengängen der Informatik entsprechend aufgeführt ist. Ansonsten kann diese Lehrveranstaltung nicht anerkannt werden. 

Kann ich diese Module (von anderen Fakultäten) im Wahlbereich / ÜK anerkennen lassen?

Siehe die Antwort zur vorherigen Frage. Bei etwaigen weiteren Fragen, halten Sie bitte Rücksprache mit der Fachstudienberatung

Wo kann ich meine Noten einsehen?

Sie können Ihre Noten im LSF einsehen und für einige Lehrveranstaltungen auch in Müsli. Das LSF ist generell der "offizielle Service" zum Abruf von Noten und Nachweisen. Beachten Sie, dass es manchmal etwas dauern kann, bis Noten nach Prüfungen verbucht und an das LSF weitergeleitet werden. 

Kann ich Lehrveranstaltungen, die ich an einer anderen Universität besucht habe, anerkennen lassen?

Sie finden detaillierte Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen auf diesen Seiten unter https://www.informatik.uni-heidelberg.de/studium/anerkennung.

Wie viele Prüfungsversuche habe ich?

Bitte lesen Sie dazu die Prüfungsordnung §14 (Bachelor und Master).

Eine kurze Zusammenfassung:

Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Prüfungsleistungen, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden.

Im Bachelor gelten besondere Regelungen für die Pflichtmodule, die zu den Grundlagen gehören (IPI, ITE, Mathematik Grundlagen 1-3), hier sind drei Wiederholungen zulässig.

Für die Pflichtmodule, die nicht zu den Grundlagen gehören (IPK, IAD, IBN, ISW, IDB, ISW, ISem, IAP, IFP) und nicht die Bachelorarbeit ist, gilt, dass der Prüfungsausschuss den Prüfling auf schriftlich begründeten Antrag zu einer zweiten Wiederholung zulassen kann. Das ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens drei Modulen zulässig.

Kann ich eine Prüfung wiederholen, um meine Note zu verbessern?

Nein. Siehe entsprechende Prüfungsordnung.

Kann ich die Klausur auslassen und nur die Nachklausur machen?

Hier Auszüge aus einer Rundmail des Studiendekans vom November 2021:

Prüfungstermine sind nicht verpflichtend
Es besteht keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung, am ersten angebotenen Prüfungstermin/-versuch teilzunehmen. Es soll daher rein in der Entscheidung der Studierenden liegen, ob man an der ersten Prüfung (i.d.R. am Ende des Semesters) teilnimmt, oder erst an einer der folgenden (z.B. zum Ende der VL-freien Zeit bzw. Beginn folgendes Semester). Die Dozenten und Dozentinnen wurden darauf hingewiesen, dass insbesondere bei schriftlichen Prüfungen zwei Termine angeboten werden müssen. 

 

Wenn ich eine Klausurzulassung bekomme, bin ich dann automatisch bei der Klausur angemeldet?

Hier gibt es keine einheitliche Regelung, bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei dem/der jeweiligen Dozent:in oder Tutor:in wie die Klausuranmeldung gehandhabt wird. Oftmals ist es so, dass man sich nach erfolgreichem Erwerb der Zulassung separat für die Klausur anmelden muss.

Wenn ich eine Klausurzulassung habe und zur Klausur nicht erscheine: ist das ein Nicht-Bestanden (eine 5,0)?

Wenn Sie sich für die Klausur angemeldet haben, nicht erscheinen und kein Attest vorweisen können, gilt der Versuch als nicht bestanden.

Wenn ich eine Klausurzulassung erhalte, ist diese dann auch beim zweiten Versuch (ein Jahr später) gültig?

Die Studienkommission hat im Oktober 2021 beschlossen, dass Prüfungszulassungen für das aktuelle Semester und i.d.R. auch für die folgende Veranstaltung gelten, so dass die Regelung als “Prüfungszulassungen sind für 3 Semester gültig” zusammengefasst wurde. Es ist die Entscheidung der Studierenden, für welche der angebotenen Prüfungen sie in diesem Zeitraum die Versuche einsetzen.

Ich habe mich zur Klausur angemeldet, bin aber krank geworden. Was muss ich tun?

Bitte reichen Sie zeitnah (binnen drei Tagen) ein Attest bei dem/der jeweiligen Dozent:in ein, nicht beim Prüfungssekretariat.

Ich habe zwei Mal eine Klausur nicht bestanden. Was kann ich nun tun?

Bachelor 100%, 50%:

Handelt es sich um ein Grundlagenmodul (IPI, ITE, Mathe-Grundlagen 1-3) haben Sie noch zwei Versuche.

Bachelor und Master:

Bei Pflichtmodulen haben Sie die Möglichkeit eine zweite Wiederholung beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen (Härtefallantrag). Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens drei Modulen zulässig. Bei Wahlpflichtmodulen kann das Nichtbestehen durch die erfolgreiche Absolvierung eines anderen Wahlpflichtmoduls ausgeglichen werden.

Was ist ein Härtefallantrag?

Das ist die Beantragung einer zweiten Wiederholung eines Pflichtmoduls beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Härtefallanträge sind nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens drei Modulen zulässig. Eine Formularvorlage dafür finden Sie unter "Formulare".

Ich bin mir nicht sicher, ob der Studiengang, den ich studiere, für mich richtig ist. An wen soll ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich umgehend an die Fachstudienberatung, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Studiengang das Richtige für Sie ist. Uns ist es wichtig, dass Sie von Ihrer Wahl voll und ganz überzeugt sind und wir sprechen gerne mit Ihnen über Ihre Probleme. Viele Probleme, die Studierenden begegnen, sind uns bereits bekannt, und wir können Ihnen helfen, Ihre Schwierigkeiten einzuordnen und gegebenenfalls Auswege zu finden.

Die zentrale Beratungsstelle der Universität hat ebenfalls Angebote für Studienzweifler. Ihre Studiensituation kann dort zwar weniger präzise eingeschätzt werden, dafür sind aber die Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle für solche Fragen speziell psychologisch geschult und können wertvolle Entscheidungshilfen bieten.

Was mache ich, wenn ich im Studium für einen längeren Zeitraum krank bin?

Es ist möglich über die Zentrale Universitätsverwaltung ein Krankheitssemester zu beantragen. Dazu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arztes.

Das ist wichtig, weil im Falle eines "Urlaubssemesters" wegen Krankheit die Fachsemester nicht weiter zählen und Sie somit Probleme wegen Überschreitung der Studiendauer vermeiden können.

Wann laufe ich Gefahr exmatrikuliert zu werden?

Eine Exmatrikulation muss ausgesprochen werden, wenn

  • Sie ein Pflichtmodul in der zweiten Wiederholung nicht bestanden haben,
  • Sie die Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeit nicht eingehalten haben
  • Sie die Regelstudienzeit überschritten haben

Bezüglich der Einhaltung von Fristen gilt generell, dass es Ausnahmeregelungen gibt, sofern Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben (Krankheit, ...).

Falls irgendwelche Probleme auftreten, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit dem Prüfungssekretariat auf. Wir sind immer bemüht individuelle Lösungen zu finden, was im Vorfeld deutlich einfacher ist.

Fragen zum Bachelor Informatik

Orientierungsprüfung

Wenn das Modul Einführung in die Praktische Informatik (IPI) auch nach dem dritten Semester noch nicht bestanden ist, dann ist die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung abgelaufen und Paragraph 14 (7) der PO (in der Fassung vom 25.9.21) wird wirksam: „... Bei Versäumen der Frist verliert der Prüfling den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten“. Da es sich bei IPI um die Einstiegsveranstaltung in das Studium handelt, sollten Sie sich auf jeden Fall ernsthaft fragen, ob Sie für das Informatikstudium geeignet sind. Suchen Sie daher bitte ggf. auch die Studienberatung auf.

Ich studiere Informatik und ein weiteres Fach parallel - kann ich eine gemeinsame Abschlussarbeit schreiben?

Bei einem Doppelstudium ist eine gemeinsame Abschlussarbeit leider nicht möglich, es müssen zwei Abschlussarbeiten geschrieben werden.

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Übergang vom Bachelor- in den Master-Studiengang

Was muss ich tun, um vom Bachelor in den Master zu wechseln

Wenn Sie das Bachelorstudium Informatik in Heidelberg abgeschlossen haben, müssen Sie die erforderliche Abschlussnote erreichen (siehe aktuelle Zulassungsordnung), dann bekommen Sie mit Ihrem Zeugnis das Formular für die Umschreibung. Wenn das Abschlusszeugnis noch nicht fertiggestellt ist, bekommen Sie im Prüfungssekretariat die notwendigen Formulare, die bescheinigen, dass Sie alle notwendigen Leistungen erbracht haben.

Wenn Sie einen anderen Studiengang in Heidelberg abgeschlossen haben oder an einer anderen Universität studiert haben, müssen Sie sich bewerben. Informationen dazu finden Sie hier.

Der Zulassungsausschuss prüft Ihre Bewerbung und Sie werden zeitnah über das Ergebnis informiert.

Kann ich Module vom Bachelor in den Master mitnehmen?

Offiziell ist dies nicht möglich. Im Rahmen einer Kulanzregel der Fakultät können in gewissem Umfang Leistungen des Masterstudiums bereits im Bachelor erbracht und dort als Zusatzleistungen verbucht werden. Nach Umschreibung in den Master werden diese Leistungen dann übernommen.

Bitte besprechen Sie rechtzeitig mit dem Prüfungssekretariat welche Leistungen als Zusatzleistungen verbucht werden sollen. Bei der Notenmeldung ist das in der Regel nicht ersichtlich.

Was muss ich beachten, wenn ich für das Masterstudium an eine andere Universität wechsele?

Möglichst früh sollten Sie sich über die Zulassungsordnung und Bewerbungsfristen des Masterstudiengangs an der Zieluniversität informieren: Wenn Sie noch ein Semester bei uns im Bachelor studieren, können Sie gegebenenfalls noch für die Zulassung gewünschte Leistungen bei uns ablegen und den Übergang in das Masterstudium so glatter gestalten. Die Bewerbungsfristen für Externe enden außerdem oft schon sehr zeitig. Ein typisches Problem in diesem Kontext ist, dass zum Bewerbungsschluss noch nicht alle Leistungen des Bachelor vorliegen und etwa die Note der Bachelorarbeit aussteht. Für diesen Fall bieten viele Universitäten die Möglichkeit an, Leistungen nachzureichen. Wenn die Zeit sehr drängt, kann die Betreuerin bzw. der Betreuer Ihrer Bachelorarbeit bereits vor der eigentlichen Begutachtung bestätigen, dass diese bestanden ist, und die Note nachreichen.

Fragen zum Master

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Master of Education und Erweiterungsfach

Was bedeutet die Mangelfachregelung in den Fächern Informatik und Physik für die Zulassung zum Master of Education?

Das Land Baden-Württemberg sucht aktuell verstärkt Lehrkräfte in den Fächern Informatik und Physik. Um dort den Umstieg ins Lehramt zu vereinfachen, ist es derzeit möglich, mit einem rein fachlichen Bachelorabschluss in Informatik bzw. Physik zum Master of Education zugelassen zu werden. Für die Studierenden, die diesen Weg gehen, bedeutet dies allerdings, dass sie Studienleistungen eines zweiten Faches (hier oft: Mathematik) und der Bildungswissenschaften im Umfang des verpassten Studiums Bachelor 50% mit Lehramtsoption nachholen müssen.

In welchem Fach schreibe ich meine Masterarbeit?

Sie können Ihre Masterarbeit in einem Ihrer beiden Fächer oder in den Bildungswissenschaften schreiben.

Ist es möglich, eine Masterarbeit mit Thema in der Fachdidaktik zu schreiben?

Jein: Die Erstbetreuung einer Masterarbeit im Master of Education kann nur ein Mitglied unserer Fakultät übernehmen; folglich hat das Thema einen fachlichen Fokus. Ein Teil der Arbeit kann jedoch auch fachdidaktische Aspekte beinhalten. Ist dies der Fall, sollte die Zweitbetreuung in Absprache mit der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer durch eine bei der Fakultät als prüfungsberechtigt akkreditierte externe Person – etwa aus der PH – erfolgen. Da dies nicht zulasten der fachlichen Qualität der Abschlussarbeit gehen soll, ist hier eine sorgfältige und vertrauensvolle Koordination zwischen allen Beteiligten vonnöten. Aufgrund des erhöhten Aufwands – insbesondere bei den Zweibetreuenden, die sonst nicht in Abschlussarbeiten der Universität eingebunden sind – ist eine derartige interdisziplinäre Arbeit nicht im Regelfall möglich.

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Auslandsaufenthalte (ERASMUS)

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